Infoblätter zur Fischentnahme und zum Töten von Fischen!
Die Bundesämter haben, fünf Jahre nach Inkraftsetzen der Fischereivorschriften im 2009, eine Präzisierung wie die einschlägigen gesetzl. Vorschriften zu verstehen sind, in Informationsblättern, genannt: Vollzugshilfe, vorgenommen.
Jeder Fischer ist verpflichtet sich über diese Definitionen der Bundesämter schlau zu machen. Diese sind verbindlich und die Aufseher müssen nach diesen Vorgaben handeln.
Vollzugshilfe: Freilassen von Fischen
Vollzugshilfe: Freilassen von Fischen
Vollzugshilfe: Betäuben und Töten von kleinen Fischen
Wettingen, im Dezember 2014