Infoblatt Watverbote in den Limmatrevieren 21/22 und PFL A/B (neu Limmat Revier 643)
Einführung
Gemäss der neuen Verordnung zum neuen Fischereigesetz des Kantons Aargau dürfen die Laichgebiete von Äsche, Forelle und Nase während der Laichzeit nicht betreten werden.
Laichzeit von Äschen und Forellen: 1.Dezember bis 30. April
Laichzeit von Nasen: April und Mai (aktuell nicht relevant für PSW Fischenzen)
gemäss Artikel 2, Arten- und Lebensraumschutz, §20, Abschnitt
der Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau (link im Internet)
Detailinformationen
Die Lagepläne müsst ihr auf der PSW Homepage (www.pswfischer.ch) einsehen.
An diesen Stellen ist das Waten vom 01.12. bis 30.04. verboten, als Waten gilt auch schon
das Betreten!
Zum weiteren Schutz der betroffenen Fischarten sind diese Massnahmen notwendig und sinnvoll.
Die Fischereiaufseher werden darauf achten, dass diese Gebiete nicht betreten werden!
Mit diesem Schreiben ist jeder Gastkartenbesitzer über die Neuerung in Kenntnis gesetzt und hat diese zu befolgen, Verstösse werden geahndet.
Die Regelung gilt ab Bekanntgabe der Watverbotsstrecken also ab 01.01.2015!
Besten Dank allen Fischerkameraden und -kameradinnen für euer Verständnis zu Gunsten der Forellen und Äschen in der Limmat.
Siehe folgende Karten mit den eingezeichneten Watverboten:
Der PSW-Vorstand wünscht euch allen viel Petri Heil und schöne Stunden an unserer Limmat.
Wettingen, im Dezember 2014